In Deutschland wird die Altersgrenze für die kostenlose Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte von 69 auf 75 Jahre angehoben. Diese bedeutende Änderung tritt voraussichtlich am 1. Juli 2024 in Kraft und bringt einige wichtige Neuerungen mit sich.
Wichtige Punkte der Neuregelung:
- Erweiterung des Mammographie-Screenings: Frauen bis zum Alter von 75 Jahren können alle zwei Jahre an einem Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs teilnehmen.
- Bisherige Regelung: Diese Vorsorgemaßnahme galt bisher nur für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren.
- Entscheidungsträger: Die Entscheidung zur Anhebung der Altersgrenze wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) getroffen und folgt einer Empfehlung der europäischen Brustkrebsleitlinie.
- Betroffene Frauen: Durch diese Ausweitung könnten etwa 2,5 Millionen Frauen zusätzlich von der Früherkennung profitieren.
- Bewertung durch IQWiG: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) kam zu dem Schluss, dass die Vorteile der Ausweitung die möglichen Nachteile überwiegen.
Hintergrund der Entscheidung:
Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Frauen in Deutschland, mit rund 70.000 Neuerkrankungen jährlich. Das Risiko, an Brustkrebs zu erkranken, steigt mit dem Alter. Eine frühzeitige Erkennung verbessert die Prognose und die Überlebenschancen der betroffenen Frauen erheblich. Daher ist die Ausweitung der Altersgrenze für das Mammographie-Screening ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Gesundheitsvorsorge.
Ab dem 1. Juli 2024 können sich Frauen der neuen Altersgruppe für das Screening anmelden. Automatische Einladungen für die erweiterte Altersgruppe sind jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt geplant.
Diese Maßnahme zeigt, wie wichtig die kontinuierliche Anpassung und Verbesserung von Gesundheitsvorsorgemaßnahmen ist, um den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden und die Gesundheit der Frauen in Deutschland nachhaltig zu fördern.