Früherkennung von Krebs: Diese Untersuchungen werden durch die Krankenkassen übernommen

Früherkennung von Krebs: Diese Untersuchungen werden durch die Krankenkassen übernommen

Krebs ist eine ernsthafte Erkrankung, die oft bis zu einem fortgeschrittenen Stadium keine Symptome verursacht. Sobald jedoch ein bösartiger Tumor frühzeitig erkannt wird, sind die Heilungschancen deutlich höher. Daher ist die Früherkennung von entscheidender Bedeutung. In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernommenen Früherkennungsuntersuchungen.

Anamnese als Basis jeder Untersuchung

Zu jeder Früherkennungsuntersuchung gehört eine gezielte Anamnese. Ärzte befragen dabei die Patienten nach spezifischen Beschwerden oder Veränderungen, die das jeweilige Organ betreffen.

Gebärmutterhalskrebs

  • Frauen im Alter von 20 bis 34 Jahren: Jährlicher Pap-Abstrich, bei dem Material vom Gebärmutterhals entnommen und auf Zellveränderungen hin untersucht wird. Dies schließt auch eine Tastuntersuchung ein.
  • Frauen ab 35 Jahren: Der Pap-Abstrich wird alle drei Jahre durchgeführt. Hierbei wird zusätzlich auf eine Infektion mit den Humanen Papillomviren (HPV) geprüft.

Brustkrebs

  • Frauen ab 30 Jahren: Jährliche Tastuntersuchung der Brust und der umliegenden Lymphknoten durch den Gynäkologen. Dabei wird den Frauen auch gezeigt, wie sie ihre Brust selbst untersuchen können.
  • Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren: Alle zwei Jahre wird ein Mammografie-Screening durchgeführt, bei dem beide Brüste geröntgt werden. Die Frauen erhalten dazu meist eine Einladung mit einem Terminvorschlag. Wichtig: Die Teilnahme ist freiwillig.

Hautkrebs

  • Männer und Frauen ab 35 Jahren: Alle zwei Jahre wird ein Hautkrebs-Screening durchgeführt. Dabei untersuchen Dermatologen oder qualifizierte Hausärzte die gesamte Hautoberfläche nach auffälligen Veränderungen.

Prostatakrebs

  • Männer ab 45 Jahren: Jährliche Genital- und Prostata-Untersuchung. Die Prostata wird durch den Enddarm abgetastet, um Auffälligkeiten zu erkennen.

Darmkrebs

  • Darmspiegelung:
  • Männer ab 50 Jahren: Anspruch auf eine Darmspiegelung zur Krebsfrüherkennung. Ist das Ergebnis unauffällig, kann nach zehn Jahren eine zweite Untersuchung erfolgen.
  • Frauen ab 55 Jahren: Ähnliche Regelung wie bei den Männern, mit einer zweiten Darmspiegelung mindestens zehn Jahre nach der ersten.
  • Test auf verborgenes Blut im Stuhl:
  • Frauen ab 50 Jahren: Jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl.
  • Männer ab 50 Jahren: Wahl zwischen jährlichem Test oder zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren.

Ab 55 Jahren können sowohl Männer als auch Frauen wählen zwischen einem Test auf verborgenes Blut im Stuhl alle zwei Jahre oder zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren.

Fazit

Regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen können Leben retten, indem sie bösartige Tumoren in einem frühen, noch gut behandelbaren Stadium entdecken. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen eine Reihe dieser wichtigen Untersuchungen. Informieren Sie sich regelmäßig bei Ihrem Arzt über die für Sie relevanten Vorsorgeuntersuchungen und nutzen Sie diese Angebote.

Für weiterführende Informationen und eine detaillierte Übersicht der Früherkennungsuntersuchungen besuchen Sie die Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.


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